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Sony hat es vorgemacht und Electronic Arts macht es nach: Die Einfügung einer Klausel in Ihren AGB´s. Zwar in Deutschland nicht durchsetzbar aber in Amerika durchweg möglich. So hat Electronic Arts wie Sony eine Klausel in Ihren AGB´s eingesetzt welche Sammelklagen unterbindet... welches auf gut deutsch heißt das nur Gerichtsverfahren zugelassen seien welche euch persönlich und Electronic Arts betreffen. Prozesse die sich inhaltlich ähneln, dürfen nicht mehr zusammengelegt werden, da sie ansonsten Gefahr laufen, ihre Gültigkeit zu verlieren. Weiter heißt es: Schon Sony hatte Anfang dieser Woche für Aufruhr gesorgt da mit dem regelmäßigen Update für die Playstation 3 auch gleich eine Anti-Klage-Klausel in die Nutzungsbedingungen eingefügt wurden war. Was interessant ist ist das der Stand der deutschen Nutzungsbedingungen. Hier wurde im August 2011 angegeben. Bei der amerikanischen hingegen der 25. August 2011. Hier könnte man davon ausgehen das jenne eingefügte Klausel schon lange vor dem Entschluss von Sony verwendet wurde ist und möglicherweise als Vorbild gedient habe... Mag zwar ein interessantes Thema sein sowas zu wissen aber sich Gedanken hierzulande braucht man sich nicht zumachen. Dennoch werden neuste EA-Games wie Battlefield 3 oder Mass Effect 3 die Download-Plattform Origin benötigen. Die Kollegen von PCGames-Hardware haben einmal weitere kritische Klauseln aufgelistet welche mögliche Verstöße gegen das Datenschutzrecht und unwirksame Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse auf Grund des AGB-Rechts betreffen... Link hier... |